Neue Altersverifizierung JUGENDSCHUTZ 18+

Seit dem 1. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die u.a. den Onlinehandel mit elektronischen Zigaretten, Shisha, Tabakwaren, Zubehör und Liquids einschränken sollen. Der Verkauf von e-Zigaretten und Liquids ist seit dem 1. April 2016 nur noch an Personen über 18 Jahren erlaubt.

Aufgrund §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes sind wir dazu verpflichtet, eine zweistufige Überprüfung Ihrer Volljährigkeit im Bestellprozess sowie bei Paketzustellung eine Alters-Sichtprüfung durchzuführen.

Die Altersüberprüfung (Verifikation) im Bestellprozess muss lt. Bundestagdrucksache 18/6858 durch entsprechende technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit anhand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check) durchgeführt werden.

Zur Feststellung Ihrer Volljährigkeit nutzen wir folgende Prüfroutinen:

- Alter- und neuer Personalausweis

- eAufenthaltstitel

- Deutscher Reisepass

- SCHUFA IdentitätsCheck